Französische ARCOM verschärft den Kurs: was bedeutet das für deutsche Erotik-Anbieter?

ARCOM AVS Frankreich

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Die französische Regulierungsbehörde Arcom (Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique) hat am 29. Juli 2026 einen weitreichenden Beschluss bekanntgegeben: Sie leitet Maßnahmen gegen 31 weitere pornografische Websites ein, die nach ihrer Einschätzung die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz nicht einhalten. Es handelt sich um die bislang größte Einzelaktion der Behörde in diesem Bereich.

Wer ist die Arcom?

Die Arcom ist eine unabhängige französische Aufsichtsbehörde. Sie ist zuständig für die Regulierung audiovisueller und digitaler Medien und hat unter anderem den Auftrag, ein „vertrauenswürdiges Internet“ zu fördern und illegale oder jugendgefährdende Inhalte zu bekämpfen. Seit der Zusammenlegung früherer Institutionen (unter anderem dem früheren CSA) verfügt sie über erweiterte Befugnisse – sowohl auf Basis des französischen Gesetzes SREN (Sécurité et régulation de l’espace numérique) als auch des europäischen Digital Services Act (DSA, auf Französisch RSN). Besonders prioritär behandelt die Behörde den Schutz Minderjähriger vor pornografischen Inhalten.

Was besagt der aktuelle Beschluss?

Seit Februar 2025 haben bereits 35 der von Minderjährigen in Frankreich am häufigsten genutzten Porno-Seiten Altersverifizierung eingeführt, pornografische Inhalte für Nutzer in Frankreich eingestellt oder wurden auf Antrag der Arcom blockiert. Einige dieser großen Plattformen stehen zudem unter Untersuchung der Europäischen Kommission.

Nun geht die Arcom gegen weitere 31 Seiten vor, die die gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen. Sie nutzt dabei die Instrumente des französischen und europäischen Rechts, um die Betreiber zur Einführung wirksamer Alterschecks zu zwingen. Nach Angaben der Behörde handelt es sich um ihre bislang umfangreichste Aktion zum Schutz von Minderjährigen vor Online-Pornografie.

Als Erfolg wertet die Arcom Daten von Médiamétrie Netratings: Die von Minderjährigen auf Porno-Seiten verbrachte Zeit ist im Vergleich zum Zeitraum vor den ersten Maßnahmen um nahezu ein Drittel gesunken. Die Behörde kündigt an, weiter gegen Ausweichbewegungen vorzugehen und fordert gleichzeitig eine intensivere europäische Koordination.

Mögliche Auswirkungen auf Anbieter von Erotik-Plattformen in Deutschland

Auch wenn der Beschluss primär Frankreich betrifft, sind die Folgen für deutsche und international tätige Erotik-Anbieter keineswegs zu vernachlässigen:

  • EU-weite Dimension durch den DSA: Der Digital Services Act gilt in der gesamten Europäischen Union. Große Plattformen („Very Large Online Platforms“) unterliegen bereits erhöhten Pflichten. Die französischen Maßnahmen und die parallelen EU-Untersuchungen können als Präzedenzfall dienen und den Druck auf einheitliche, strenge Altersverifizierungssysteme in ganz Europa erhöhen.
  • Technische und rechtliche Anpassungsnotwendigkeit: Viele Anbieter betreiben europaweite oder globale Plattformen. Wer in Frankreich blockiert oder zur Altersprüfung gezwungen wird, steht vor der Frage, ob er geo-blocking, unterschiedliche Nutzungsbedingungen oder einheitliche, datenschutzkonforme Alterschecks (z. B. über anerkannte Identitätsnachweise oder Drittanbieter-Lösungen) einführt. Reine Selbstauskunft („Ich bin über 18“) gilt in Frankreich bereits als unzureichend.
  • Spill-over-Effekte und Wettbewerb: Nutzer und Anbieter könnten versuchen, auf weniger regulierte Angebote auszuweichen. Gleichzeitig steigt der Druck auf deutsche Behörden und die Politik, ähnliche Standards zu fordern oder bestehende Jugendschutzregeln (Jugendschutzgesetz, JMStV) zu verschärfen. Plattformen, die in mehreren Ländern tätig sind, riskieren Reputationsschäden oder den Verlust von Reichweite, wenn sie in einem großen Markt wie Frankreich eingeschränkt werden.
  • Kosten und Betriebsrisiken: Die Implementierung belastbarer Altersverifizierungssysteme ist technisch und organisatorisch aufwendig und birgt datenschutzrechtliche Herausforderungen (DSGVO). Kleinere oder mittelgroße deutsche Anbieter könnten davon stärker betroffen sein als große internationale Konzerne. Langfristig drohen zudem Blockierungsanordnungen, die über nationale Grenzen hinauswirken können, wenn Hosting, Domain oder Zahlungsdienstleister in der EU sitzen.

Für die Branche bedeutet der Arcom-Beschluss vor allem eines: Der Trend zu verbindlicher, technisch wirksamer Altersprüfung ist kein rein französisches Phänomen mehr. Wer europäisch oder international aufgestellt ist, sollte die Entwicklung genau beobachten und frühzeitig belastbare Compliance-Strategien prüfen – bevor weitere nationale oder unionalen Maßnahmen folgen.

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