EU-Kommission schreibt AVS für drei Plattformen vor

Dez 21, 2023 #EU, #Jugendschutz
Jugendschutz beim Internet Surfen

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Die EU Kommission hat am 20. Dezember 2023 eine Entscheidung veröffentlicht, wonach auf Plattformen mit mehr als 45 Millionen monatlichen Usern in der EU eine ganze Reihe von Verpflichtungen zukommen. Unter anderem werden damit für Erotik Seiten Altersverifikationsysteme vorgeschrieben.

Pornhub, Stripchat und XVideos müssen demnach AVS einbauen

Diese drei Plattformen müssen die Vorschriften erfüllen, und zwar mit einer Frist bis zum 17. Februar 2024. Mit den hohen Zugriffszahlen gelten sie als “VLOPs”, also als “sehr große Online Plattformen”. Neben dem Jugendschutz führt die EU Kommission ausdrücklich unter anderem noch nicht einvernehmliche Veröffentlichungen und Deepfakes auf, deren Verbreitung unterbunden werden muss. Grundlage ist das DSA, das EU-Digitalgesetz. Der Wortlaut der Entscheidung lässt dabei Raum für Interpretationen: “Die heutigen Benennungen folgen auf eine erste Reihe von Benennungsentscheidungen für 19 sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen am 25. April 2023”. Demnach könnten also bald auch weitere 16 Plattformen betroffen sein, allerdings handelt es sich hier wohl nicht um Erotikplattformen. Und weiter: “Mit Ausnahme von Klein- und Kleinstunternehmen müssen alle Online-Plattformen und Suchmaschinen bis zum 17. Februar 2024 den allgemeinen DSA-Verpflichtungen nachkommen.” Zwischen “Kleinunternehmen” und 45 Millionen monatlichen Zugriffen ist allerdings noch jede Menge Luft. Noch dazu gehen die Verpflichtungen weit über den Einbau eines wirksamen AVS hinaus. “VLOPs müssen zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen, einschließlich der Veröffentlichung von Transparenzberichte über Entscheidungen zur Inhaltsmoderation und zum Risikomanagement alle sechs Monate, zusätzlich einmal jährlich Berichte über ihre systemischen Risiken und Prüfungsergebnisse; VLOPs müssen eine Compliance-Funktion ernennen und sich einer jährlichen externen unabhängigen Prüfung unterziehen”, so die EU-Kommission. Es wird also ein ein enormer bürokratischer Aufwand für die Betreiber zu bewältigen sein. An Beschäftigung für Auditoren und Bürokraten wird es ebenfalls nicht mangeln.

Im Vordergrund ist für die EU-Kommisare stets selbstverständlich das Kindeswohl, das nach deren Logik aber offenbar bei pornographischen Seiten mit 44 Millionen monatlichen Zugriff ohne Altersverifikation erst einmal nicht beeinträchtigt ist. Gleichzeitig kündigt die EU Kommission eine strenge Überwachung der Einhaltung der neuen Vorschriften an. Für das Reporting wird eine Frist von Ende August 2024 angegeben, Klein und Kleinstunternehmen sind auch hiervon ausgenommen.

Bei Verstößen sind Bußgelder bis zur Höhe von 6 % des jeweiligen weltweiten Jahreseinkommens vorgesehen.

Grundsätzlich sind Klagen gegen Beschlüsse von EU Kommissionen dabei schwierig, aber grundsätzlich durchaus möglich. Man darf also gespannt sein…

Wichtig: Dieser Beschluss hat nichts zu tun mit dem deutschen Sonderweg in Sachen Jugendschutz, über den wir hier berichtet haben.

Der Beschluss der EU-Kommission im Wortlaut ist hier abrufbar.

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