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Wer dachte, die österreichischen Gesetzgeber hätten sich mit dem jüngsten Ministerialentwurf zur Verschärfung der Altersverifikation für pornografische Inhalte genug ausgetobt, sieht sich getäuscht. Kaum ist der erste Entwurf in der Begutachtung, folgt der nächste: Diesmal zielt man offiziell auf den Schutz von unter 14-Jährigen vor „süchtig machenden“ Funktionen auf Video-Sharing-Plattformen wie YouTube und Co. ab. Doch wer genauer hinschaut, erkennt schnell, dass die gleichen, überaus ambitionierten technischen Anforderungen an die Altersverifikation auch die Adult-Branche treffen – und dass das Vorhaben an vielen Stellen so unausgegoren wirkt, als hätten die Verfasser das Internet bislang nur aus der Ferne bewundert.
Wie wir bei CASZIN bereits berichtet haben, plant Österreich ohnehin eine deutliche Verschärfung der AVS-Pflicht für Inhalte, die sich „überwiegend auf die unreflektierte Darstellung sexueller Handlungen beschränken“. Der neue Entwurf zur Änderung des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) und des KommAustria-Gesetzes (132/ME) baut darauf auf und dehnt die Anforderungen massiv aus. Offiziell geht es um Zugangssperren für Minderjährige unter 14 Jahren zu Plattformen mit Empfehlungssystemen, Endlos-Scrollen, automatischer Wiedergabe oder Push-Benachrichtigungen. Parallel bleiben die 18+-Regeln für pornografische Angebote bestehen – nur eben mit denselben, hochkomplexen Verifikationsvorgaben.
Das Doppelblind-Verfahren: Klingt edel, bleibt vage
Im Zentrum steht das sogenannte Double-Blind-Modell. Der Anbieter der Altersverifikationsmethode soll nicht wissen, für welche Plattform der Nachweis erbracht wird. Die Plattform ihrerseits erhält lediglich ein Altersprädikat („über 14“ oder „über 18“) – keine weiteren personenbezogenen Daten. Registrierungs- und Präsentationskomponente müssen strikt getrennt sein, es gilt Nichtbeobachtbarkeit, Datenminimierung, Ausschluss zentraler Nutzungsprotokollierung und Interoperabilität über offene Standards. Die Altersfeststellung selbst soll einem Sorgfaltsmaßstab entsprechen, der etwa den Identitätsprüfungen im Finanzbereich (FM-GwG, Online-IDV) gleichwertig ist.
Soweit die Theorie. In der Praxis liest sich das wie eine Sammlung frommer Wünsche, deren technische Umsetzung weitgehend offenbleibt. Wie genau die kryptographische Trennung funktionieren soll, welche offenen Standards verbindlich sind und wer die „datensparsamsten verfügbaren Methoden“ überhaupt zertifiziert – all das bleibt im Ungefähren. Der Entwurf betont zwar, man wolle sich nicht auf eine einzelne Lösung festlegen, nennt aber ID Austria als naheliegende Option. ID Austria ist der staatliche österreichische elektronische Identitätsnachweis, die Weiterentwicklung der früheren Handy-Signatur. Nutzer können sich damit online ausweisen, typischerweise über eine App. Im Double-Blind-Modell soll sie (oder ein privater Anbieter) lediglich das Altersattribut bestätigen.
Dass dieses Konstrukt in der angekündigten Form technisch überhaupt flächendeckend und datenschutzkonform realisierbar ist, darf man getrost bezweifeln. Ähnlich wie bei den deutschen Kollegen, die seit Jahren mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und der Durchsetzung gegen internationale Anbieter ringen, scheint auch in Wien die Begeisterung für Regulierung die Fachkenntnis über die Realitäten des Netzes zu übersteigen.
Was bedeutet das für Tube-Seiten wie YouPorn oder XVideos?
Für große internationale Porno-Tube-Plattformen könnte das Ganze theoretisch dramatisch werden – oder auch weitgehend folgenlos bleiben. Der Entwurf sieht Verfahren vor, mit denen die KommAustria auch gegen Anbieter vorgehen kann, die in anderen EU-Staaten oder außerhalb der EU niedergelassen sind, sofern sie auf österreichische Nutzer ausgerichtet sind. Zustellung über die DSA-Kontaktstelle, mögliche Zwangsmaßnahmen gegen Schuldner, bei sehr großen Online-Plattformen sogar Geldstrafen bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Ob das in der Praxis greift, ist eine andere Frage. Erfahrungen aus Deutschland und Frankreich zeigen: Sperrverfügungen und Bußgelddrohungen allein bringen internationale Player selten dazu, teure, komplexe und datenschutztechnisch heikle Systeme nur für einen vergleichsweise kleinen Markt wie Österreich zu implementieren. Viele bleiben erreichbar, Nutzer greifen zu VPNs, und die Behörden verlieren sich in langwierigen Verfahren. Der neue Entwurf ändert daran wenig – er macht das Verfahren lediglich bürokratischer.
Cam-Seiten, Erotik-Videoplattformen und die besondere Lage von OnlyFans
Für Cam-Plattformen und spezialisierte Erotik-Videoangebote sieht die Lage potenziell ernster aus. Wer den österreichischen Markt nicht abschreiben will, müsste eine konforme Double-Blind-Lösung integrieren oder an einen anerkannten Drittanbieter anbinden. Das bedeutet technische Umstellungen, laufende Kosten und das Risiko, dass Nutzer die Hürde als zu hoch empfinden und abwandern. Umsatzeinbußen sind damit keineswegs ausgeschlossen – und genau das trifft jene Anbieter, für die CASZIN hauptsächlich schreibt.
Besonders heikel wird es bei Plattformen wie OnlyFans. Dort finden sich neben eindeutig pornografischen Inhalten auch jugendfreie Angebote zu Kunst, Sport, Fitness, Musik oder anderen Themen – Inhalte, die man genauso auf YouTube finden könnte. Der Entwurf unterscheidet hier kaum: Sobald bestimmte Funktionen oder Inhalte vorliegen, greifen die strengen Verifikationspflichten. Wie eine Plattform mit gemischtem Angebot das technisch und rechtssicher umsetzen soll, ohne entweder alles abzusperren oder riskante Grauzonen zu schaffen, bleibt im Entwurf weitgehend unbeantwortet. Das ist typisch für Regulierungsversuche, bei denen die Verfasser die tatsächliche Vielfalt digitaler Angebote offenbar nur ansatzweise im Blick haben.
Touristen, Ausländer und die chaotischen Randeffekte
Hier wird es richtig absurd. Touristen aus EU- und Nicht-EU-Staaten, die sich vorübergehend in Österreich aufhalten und gewohnte Dienste nutzen wollen, stehen vor dem Problem, dass sie in der Regel keinen Zugang zu ID Austria haben. Private Verifikationsanbieter müssten also Alternativen bieten – doch der Entwurf macht dazu kaum konkrete Vorgaben. Das Ergebnis droht chaotisch zu werden: Entweder sperren Plattformen vorsorglich breit, oder sie riskieren Bußgelder.
Noch ungelöster ist die Lage für Ausländer, die in Österreich arbeiten oder leben, aber keinen Anspruch auf ID Austria haben. Sie müssten sich auf private Lösungen verlassen, deren Verfügbarkeit und Akzeptanz unklar sind. Der Entwurf schweigt dazu weitgehend. Dass eine solche Regelung in einem Land mit hohem Tourismus- und Ausländeranteil praktisch umsetzbar sein soll, ohne massive Reibungsverluste und Umgehungsversuche, grenzt an Wunschdenken.
EU-Pläne und mögliche Konflikte
Auf europäischer Ebene wird parallel an Altersverifikationslösungen gearbeitet – unter anderem an einer EU-Altersfeststellungs-App und der Integration in die European Digital Identity Wallet. Diese Ansätze setzen ebenfalls auf Datensparsamkeit und Zero-Knowledge-Prinzipien. Österreichs Pläne gehen in Teilen darüber hinaus und könnten mit den angestrebten einheitlichen europäischen Standards kollidieren. Nationale Alleingänge, die schärfer ausfallen als die EU-Vorgaben, riskieren rechtliche Auseinandersetzungen und erschweren die Interoperabilität. Auch hier wirkt der Entwurf, als hätte man die europäischen Entwicklungen nur halbherzig zur Kenntnis genommen.
Fazit: Viele Ungereimtheiten und wenig Realismus
Zusammengefasst präsentiert sich der Ministerialentwurf als ambitioniertes, aber technisch und praktisch unausgegorenes Vorhaben. Die Ungereimtheiten liegen auf der Hand:
- Die technischen Anforderungen an das Double-Blind-Verfahren sind so hoch und zugleich so vage formuliert, dass eine flächendeckende, datenschutzkonforme und nutzerfreundliche Umsetzung derzeit kaum realistisch erscheint.
- Die Abgrenzung zwischen jugendfreien und adulten Inhalten auf gemischten Plattformen (Stichwort OnlyFans) bleibt unklar.
- Touristen und Ausländer ohne ID Austria fallen weitgehend durch das Raster.
- Die Durchsetzung gegen internationale Anbieter ist trotz erweiterter Befugnisse der KommAustria erfahrungsgemäß schwierig.
- Mögliche Konflikte mit parallel laufenden EU-Initiativen zur Altersverifikation sind nicht ausreichend bedacht.
Für Anbieter von Erotikinhalten bedeutet das: Sollte der Entwurf in dieser Form Gesetz werden und tatsächlich durchgesetzt werden, drohen technische Aufwände, Kosten und mögliche Umsatzeinbußen auf dem österreichischen Markt. Gleichzeitig besteht eine realistische Chance, dass das Vorhaben – ähnlich wie vergleichbare Versuche in Deutschland – an der technischen und rechtlichen Komplexität des Internets scheitert oder massiv verwässert wird. Österreichs Politiker versuchen hier einen Bereich zu regulieren, den sie selbst offenbar nur teilweise verstehen. Das ist weder neu noch besonders überraschend – und genau deshalb bleibt abzuwarten, ob aus diesem Entwurf mehr wird als ein weiteres Kapitel in der langen Geschichte gut gemeinter, aber praxisferner Netzregulierung.
Weitere Informationen:
- Ministerialentwurf und zugehörige Dokumente: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/132?selectedStage=100
- Erläuterungen zum Entwurf: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/132/fname_1773883.pdf
- Golem-Artikel zum Doppelblind-Verfahren: https://www.golem.de/news/oesterreich-alterskontrollen-im-netz-als-doppelblindverfahren-2609-212978.html
- CASZIN-Artikel zur AVS-Pflicht: https://caszin.com/oesterreich-gesetzentwurf-fuer-avs-pflicht/

