IBAN und korrekter Name bei Überweisungen bald Pflicht

Dez 31, 2023
IBAN und Name als neue Regel für SEPA Überweisungen

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SEPA Zahlungen werden seit Jahren üblicherweise nur mit der gültigen IBAN Nummer allein abgewickelt. Der Name des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin spielte praktisch keine Rolle. Dies soll bald Vergangenheit sein.

Anfang November 2023 haben sich EU-Parlament und Ministerrat darauf verständigt, SEPA Echtzeit Überweisungen verpflichtend einzuführen und hier gleichzeitig die Namensprüfung verpflichtend vorzuschreiben. An sich ist das selbstverständlich eine begrüßenwerte Maßnahme, um etwa Betrug zu erschweren. So ergaunern sich seit Jahren Kriminelle über den so genannten Enkel-Trick Gelder von ahnungslosen, meist älteren Personen. Diese wähnen sich in Sicherheit, wenn sie auf ein Konto zum Beispiel mit Namen des Enkels als Inhaber überwiesen. In Wirklichkeit erfolgte die Zahlung jedoch an jemand komplett anderen. Da eine SEPA Überweisung bislang den Namen komplett ignoriert und stur nach der IBAN vorgeht, war dies möglich.

Ein Problem für das Adult Business ?

Tatsächlich kann die Namens Prüfung aber auch zum Problem im komplett legalen Bereich werden. Wer heute als Agentur mehrere Darstellerinnen betreut und deren Auszahlungen abrechnet, kann sich mit einem Agentur Account bei vielen Plattformen registrieren und darunter beispielsweise die Umsätze mehrerer Camgirls zusammenfassen. Soweit, so gut. Die Problematik beginnt jedoch bei den Plattformen, die keine ausgewiesenen Agentur Accounts anbieten. Prominentestes Beispiel dürfte OnlyFans sein. Hier können Creators ihre Bankverbindung mit IBAN etc. angeben, nicht jedoch den Namen des Kontoinhabers. Dafür setzt Only Fans zwangsläufig den Klartext Namen des jeweiligen Profilinhabers ein. Wenn die IBAN auf ein Konto der betreuenden Agentur verweist, stellte das bisher kein Problem dar. Mangels Namensprüfung kamen die Überweisungen zuverlässig, auch dann an, wenn Only Fans eben den Namen der jeweiligen natürlichen Person angab. Genau dies aber wird sich in naher Zukunft ändern.

Namensprüfung bei Online-Überweisung in Echtzeit

Die Vorschrift sieht vor, dass beim manuellen Ausführen einer Online-Überweisung der jeweilige Auftraggeber praktisch in Echtzeit einer Mitteilung darüber bekommt, ob der Name übereinstimmt oder nicht. Dabei soll es voraussichtlich verschiedene Abstufungen geben, auch mit „beinahe Übereinstimmungen“ etc. Dies wird vor allen Dingen dann der Fall sein, wenn zum Beispiel ein Vorname abgekürzt oder Umlaute und andere diakritische Zeichen umschrieben werden. Auch bei einer kompletten Nicht -Übereinstimmung wird dann der Auftraggeber von seiner Bank deutlich auf diese Tatsache hingewiesen. Er kann die Warnung aber übergehen und dennoch überweisen. Hintergrund ist, dass die Bank dann vollständig aus der Haftung ist, sollte die Überweisung tatsächlich unbeabsichtigt bei einem falschen Empfänger gutgeschrieben werden.

Diese Vorgehensweise greift bei manuellen Überweisungen. Doch wie ist es bei Sammelaufträgen, die eben beispielsweise OnlyFans jeden Monat millionenfach durchführt? Darüber sagen die EU Vorschriften nichts, obwohl die Umsetzung praktisch unmittelbar bevorsteht. Im Worst-Case-Szenario würden die Transfers dann von den Empfängerbanken abgelehnt und wieder an die Ursprungsbank zurückgehen. Folglich würden die Agenturen keine Auszahlungen mehr erhalten. Möglicherweise kann aber auch der Auftraggeber seine Bank instruieren, mögliche Warnungen bezüglich mangelnder Namensübereinstimmung komplett zu ignorieren und Zahlungen rein anhand der IBAN wie bisher auszuführen. Konkrete Angaben hierzu sucht man allerdings vergeblich.

Ursprünglich sollte die neue Vorschrift ausschließlich für Echtzeit-Überweisungen gelten, so schlug es zumindest die EU Kommission vor. EU-Parlament und Rat schossen jedoch über das Ziel hinaus und beschlossen die Namensprüfung in einem Handstreich auch gleich für die Standard-Überweisungen, die innerhalb eines Bank Arbeitstages beim Empfänger ankommen müssen.

Der Countdown läuft

Noch ist der Text der neuen Vorschriften nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Dies wird jedoch angeblich für den März 2024 erwartet. Da in diesem Fall eine Umsetzung in nationales Recht nicht mehr erforderlich ist, treten die neuen Regeln praktisch unmittelbar in Kraft. Maximal haben die Banken neun Monate Zeit, um Echtzeit Überweisungen zu ermöglichen und wohl auch die weiteren Vorschriften umzusetzen, wie eben den Namens Abgleich. Da die IT-Abteilungen der Banken immer deutlichen Vorlauf benötigen, ist – von Bank zu Bank unterschiedlich – mit einer Einführung Zug im Zug im Jahre 2024 zu erwarten.

Mit Spannung kann erwartet werden, ob Plattformen wie OnlyFans sich vorbereiten und beispielsweise Agentur Accounts einführen, wie bei vielen anderen Anbietern üblich.

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