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In den USA ist man seit langem an die sogenannte „Sin-Tax“, also „Sünden-Steuer“ gewohnt. Sie wird für Genußmittel wie etwa Alkohol oder Zigaretten erhoben. Einige Bundesstaaten (z.B. Alabama, Pennsylvania, Utah und Arizone) weiteten dies inzwischen auf Online-Erotik aus. Die Bedenken: in einer Zeit notorischer Haushaltsknappheit trotz teils ohnehin schon immenser Abgaben könnten europäische und Regierungen – und insbesondere die deutsche Regierung – dies als willkommene Idee aufgreifen, um Löcher in der Kasse zu stopfen.
Italien: Abkassieren mit der „tassa etica“ bei den Creators
Die italienische Finanzbehörde Agenzia delle Entrate hat die seit 20 Jahren bestehende „ethische Steuer“ auf pornografische Inhalte auf das vereinfachte Steuersystem (regime forfettario) ausgeweitet. Betroffen sind Tausende digitale Creator, die unter der Pauschalregelung arbeiten. 25 Prozent Aufschlag auf alle Einnahmen aus explizitem Content – zusätzlich zur normalen Einkommensteuer! Das Modell soll „moralisch fragwürdige“ Geschäftsmodelle eindämmen und gleichzeitig den Staatshaushalt sanieren. Für EU-weit tätige Agenturen und Creator mit italienischen Kunden oder Wohnsitz ein echtes Risiko. Experten sehen darin einen Testballon: Sollte das Modell Erfolg haben, könnten ähnliche Regelungen in Deutschland diskutiert werden. Zwar dürften einer solchen Diskriminierung von Creators enorme verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen. Eine Garantie vor einem solch übergriffigen Gebaren staatlicher Stellen ist dies freilich nicht. Hinzu kommt, dass sich manche Politiker gern aufplustern und moralische Gründe vorgeben – um am Ende nur schamlos abzukassieren.
In Italien ist die „tassa etica“ in jedem Fall höchst umstritten. Kritiker bezeichnen sie als „moralisch motivierte Strafsteuer, die Gleichheitsgrundsätze mißachtet“. Das zugrundeliegende Gesetz stammt bereits aus den Jahren 2005 und 2006: Seitdem erfaßt es ganz ausdrücklich „Produktion, Vertrieb, Verkauf und Darstellung pornografischer Inhalte“. Findige Finanzbeamte kamen vor einer Weile auf die schlaue Idee, die 25 % Zusatzsteuer auch auf Creator anzuwenden, die beispielsweise bei OnlyFans aktiv sind. Doch hier kocht die uralte Frage einmal mehr auf:
Was versteht das Finanzamt unter Pornografie ?
Die „tassa etica“ findet nicht automatisch Anwendung. Vielmehr muß das italienische Finanzamt im EInzelfall bewerten, ob die produzierten Inhalte als „pornografisch“ einzustufen sind. Soft-Erotik, hierzulande als „FSK16“ eingestufter Content, hoher künstlerischer Anspruch könnte dazuführen, dass die Strafsteuer nicht angewendet wird. Handelt es sich um „reine Pornografie“, fällt die Steuer vermutlich an. Doch wie erfolgt die Einstufung in der Praxis ? Müssen die Creator Terabytes an Content beim Finanzamt zur Begutachtung einreichen ? Und wer weiß, ob dann die auf OnlyFans verkauften Videos genau dieselben sind ? Man kann sich lebhaft vorstellen, wie sich ansonsten gelangweilte Staatsdiener in den verstaubten Amtsstuben mit akribischer Genauigkeit dem Quellenstudium widmen werden …
DAC7 bereits als Gamechanger ?
Die Umsetzung der DAC7-Richtline vor etwa zwei Jahren sorgte bereits für Furore – und massive Mehreinkünfte auch beim deutschen Staat. Sie betrifft alle Creator und Influencer – nicht nur im Erotikbereich. DIe Plattformen sind seither gezwungen, Auszahlungen an Creator ab einer bestimmten Höhe automatisch an die Finanzbehörden zu melden und sich damit selbst zu Hilfssheriffs zu machen. Die bisher schon beachtlichen Erfolge beim Generieren von Zusatzeinkünften für das Staatssäckel könnte den Amtsschimmel auch hierzulande auf den Gedanken bringen, in der Erotikbranche in Zukunft noch effektiver abzukassieren.

