Aylo-Sieg vor dem OVG NRW: Sperrverfügungen der Landesmedienanstalt vorläufig gestoppt

Urteil Aylo Pornhub

Also available in: English (Englisch)

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 9. Oktober 2026 mit zwei Eilbeschlüssen die Beschwerden der Landesanstalt für Medien NRW zurückgewiesen. Die Behörde darf einem großen Access-Provider vorläufig nicht aufgeben, die Plattformen Pornhub und YouPorn für Nutzer in Deutschland zu sperren. Die Entscheidungen (Az. 13 B 1351/25 und 13 B 1359/25) bestätigen damit die vorangegangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und sind im Eilverfahren unanfechtbar. Für die Branche ist das ein deutliches Signal: Erneut ist der Versuch einer Landesmedienanstalt gescheitert, mit nationalen Sperrmaßnahmen gegen international tätige Anbieter vorzugehen.

Der Fall im Überblick

Die Landesanstalt für Medien NRW hatte 2024 Sperrverfügungen gegen deutsche Internetanbieter erlassen. Begründet wurde dies damit, dass die von der in Zypern ansässigen Aylo Freesites betriebenen Angebote pornografische Inhalte ohne wirksame Altersverifikation bereitstellen und damit gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen. Aylo und der betroffene Provider wehrten sich erfolgreich. Das VG Düsseldorf setzte die Vollziehung der Verfügungen zunächst aus; die Beschwerden der Behörde blieben nun auch beim OVG ohne Erfolg.

EU-Recht statt nationaler Alleingänge

Der 13. Senat des OVG begründete seine Entscheidung klar: Die Sperrverfügungen dürften gegen Unionsrecht verstoßen. Zwar stehe das Angebot ohne Altersprüfung nicht im Einklang mit den deutschen Vorgaben des JMStV. Der in Zypern ansässigen Betreiberin könne ein Verstoß gegen diese nationalen Regelungen jedoch nicht vorgeworfen werden. Das europäische Herkunftslandprinzip und der Digital Services Act (DSA) regeln den Jugendmedienschutz seit Februar 2024 weitgehend unionsweit. Für YouPorn seien die Behörden in Zypern zuständig, für Pornhub als sehr große Online-Plattform (VLOP) die Europäische Kommission. Diese hat bereits ein Verfahren eingeleitet. Nationale Sperranordnungen durch eine Landesmedienanstalt seien in diesem Rahmen nicht mehr zulässig.

Wieder einmal: Die Grenzen der Kompetenz werden sichtbar

Aus Sicht der Betreiber und Anbieter zeigt sich hier erneut ein bekanntes Muster. Landesmedienanstalten agieren mit hohem politischem Druck und einer deutlich erkennbaren Agenda gegen die Branche, überschreiten dabei aber regelmäßig die rechtlichen Grenzen, die das europäische Recht setzt. Die zuständige Aufsicht in NRW hat sich mit einem Ansatz, der den DSA und das Herkunftslandprinzip weitgehend ausblendet, erneut als wenig qualifiziert erwiesen. Das Ergebnis ist ein verlorenes Verfahren – und das nicht zum ersten Mal in dieser Sache. Wer regelmäßig versucht, nationale Instrumente gegen Anbieter durchzusetzen, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats und dem DSA unterliegen, riskiert genau solche Niederlagen. Die Gerichte haben das nun unmissverständlich klargestellt.

Wichtiger Schritt gegen Zensur – aber kein endgültiger Abschluss

Die Entscheidungen des OVG sind Eilbeschlüsse. Sie beenden das Hauptsacheverfahren nicht und sind damit nicht das letzte Wort in der Sache. Dennoch markieren sie einen wichtigen Zwischenschritt. Sie verhindern, dass über Sperrverfügungen Fakten geschaffen werden, bevor die grundlegenden Fragen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts abschließend geklärt sind. Für die Branche ist das ein Signal gegen überzogene nationale Zensurmaßnahmen und ein Hinweis darauf, dass europäisches Recht auch im Jugendmedienschutz gilt und nicht einfach durch landesbehördliche Verfügungen ausgehebelt werden kann.

Der Streit um wirksame Altersverifikation und Jugendschutz wird weitergehen – auf der Ebene der zuständigen Behörden in Zypern und bei der EU-Kommission. Nationale Alleingänge per Sperranordnung gegen Access-Provider sind nach dieser Entscheidung jedenfalls vorerst gestoppt. Die Branche wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

Weiterführende Infos
https://www.justiz.nrw/presse/2026-10-09-0
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/61_261009/index.php
https://www.golem.de/news/pornhub-und-youporn-oberverwaltungsgericht-lehnt-sperren-gegen-pornoseiten-ab-2610-213945.html
https://thewaronporn.com/german-court-temporarily-suspends-block-on-aylo-websites/

×