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Das deutsche Bundesfamilienministerium unter Karin Prien (CDU) treibt Pläne voran, die weit über ein reines Social-Media-Verbot hinausgehen. Wenige Wochen, bevor die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen ihre eigenen Vorstellungen zu Online-Altersbeschränkungen voraussichtlich ankündigt, plant Deutschland einen nationalen Alleingang. Die Ministerin will Altersschranken für nahezu alle Angebote einführen, die nach Ansicht ihres Hauses nicht für Kinder oder Jugendliche geeignet sind. Für die Betreiber von Online-Portalen – insbesondere in der Erotikbranche – droht damit ein fundamentaler Eingriff in den Marktzugang.
Eigene Experten werden übergangen
Prien missachtet dabei die Empfehlungen ihres eigenen interdisziplinären Expertengremiums, das sie selbst einberufen hat. Die 18 Fachleute hatten im Juni 2026 ihre Ergebnisse vorgelegt und sich gerade nicht auf Maßnahmen wie die nun beabsichtigten einigen können. Sie empfahlen weder ein generelles Zugangsverbot für bestimmte Angebote noch eine pauschale Altersschranke in der jetzt geplanten Breite. Stattdessen plädierten sie für differenzierte Lösungen – etwa ein Mindestalter von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder risikobasierte Beschränkungen je nach Dienst. Ein generelles Zugangsverbot für nicht nachweislich kindgerechte Online-Angebote, wie es das Ministerium jetzt skizziert, haben die Experten ausdrücklich nicht empfohlen. Das Ministerium setzt sich damit über die Arbeit seines eigenen Gremiums hinweg – und das, obwohl der ausführliche Abschlussbericht erst am 11. September vorliegen soll.
Ebenso ignoriert Prien die klaren Empfehlungen des Deutschen Ethikrats. Dessen Mitglieder hatten sich in einer umfassenden Stellungnahme gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige ausgesprochen. Der Plan ist zudem in keinster Weise mit der Bundesregierung abgesprochen. Das zeigt sich daran, dass Bundeskanzler Friedrich Merz sich erst kürzlich ausdrücklich gegen ein Social-Media-Verbot positioniert hatte. Innerhalb der Regierung herrscht keine einheitliche Linie.
Altersverifikation für das Internet
Im Kern bedeuten die Pläne eine Art Kindersicherung für das gesamte Internet. Ursprünglich ging es um ein Social-Media-Verbot unterhalb eines bestimmten Alters. Nun sollen generell Altersschranken für alle Angebote greifen, die nach Ansicht des Ministeriums nicht für Kinder oder Jugendliche geeignet sind. Das führt zu einer Beweislastumkehr: Online-Anbieter müssten künftig nachweisen, dass ihr Angebot für eine bestimmte Altersgruppe geeignet ist – andernfalls drohen Zugangsbeschränkungen. „Nachweislich kindgerechte Angebote“ sollen ausgenommen bleiben, alle anderen nicht.
Sollten die Pläne umgesetzt werden, müssten praktisch alle Menschen im Internet ihr nachweisliches Alter erst bestätigen, bevor sie auf viele Angebote überhaupt zugreifen können. Die vom Ministerium geforderte „technisch belastbare Altersüberprüfung, die datensparsam, sicher und im Einklang mit dem Datenschutz funktioniert“, ist in dieser Form technisch praktisch gar nicht umsetzbar. Je belastbarer eine Altersprüfung sein soll, desto stärker greift sie in Grundrechte wie Datenschutz und Teilhabe ein.
Praktisch eine Zensur
Dies käme einer Zensur gleich: Online-Anbieter müssten erst einmal belegen, dass ihre Dienste für bestimmte Altersgruppen geeignet sind, bevor sie ihr Angebot überhaupt auf dem europäischen Markt verbreiten dürften. Für die Erotikbranche, deren Inhalte naturgemäß nicht als „kindgerecht“ gelten, wäre das existenzbedrohend. Der Zugang würde flächendeckend an Alterskontrollen gekoppelt – ein massiver Eingriff in die Informations- und Wirtschaftsfreiheit.
Frankreichs Scheitern als Warnung
Das kürzlich in Frankreich beschlossene Social-Media-Verbot für Minderjährige wurde vom Verfassungsrat aus mehreren Gründen für verfassungswidrig erklärt und ist damit komplett gescheitert. Das Verbot sei zu pauschal, setze sich über die Rechte der Eltern hinweg und enthalte keine ausreichenden Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre. Parallelen zur deutschen Rechtslage sind offensichtlich: Auch hier gelten das Erziehungsprimat der Eltern (Art. 6 GG), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Wesentlichkeitstheorie. Nationale Alleingänge kollidieren zudem mit dem Digital Services Act (DSA) der EU, der Plattformen derzeit nicht pauschal zu Alterskontrollen verpflichten lässt.
In diesem Fall zeigt sich sowohl technische als auch juristische Inkompetenz von Politikern. Sie fordern Systeme, die datensparsam und gleichzeitig belastbar sein sollen – ein Widerspruch, den Experten seit Jahren benennen. Sie übergehen die eigenen Fachgremien, ignorieren Verfassungsgrundsätze und riskieren Konflikte mit dem EU-Recht, ohne belastbare Lösungen vorzulegen. Das Ergebnis sind Symbolpolitik und unrealistische Maximalforderungen, die in der Praxis scheitern müssen.
Australiens dunkles Beispiel
Auch der Blick nach Australien warnt. Dort tritt am 10. Dezember 2026 das Social-Media-Verbot für alle unter 16-Jährigen in Kraft. Jugendliche verlieren den Zugang zu Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube. Die Auswirkungen sind absehbar: Das Verbot ist unwirksam für den Jugendschutz. Junge Menschen weichen auf weniger regulierte Dienste, Messenger oder VPNs aus. Die großen Plattformen müssen sich nicht mehr um sichere Räume für Minderjährige bemühen, da diese offiziell nicht mehr dort sein dürfen. Gleichzeitig müssen Millionen Erwachsene ihre Identität offenlegen – sensible Daten landen bei Drittanbietern und werden zum Ziel für Behörden und Kriminelle. Der Jugendschutz gewinnt nichts; die Kontrolle über das Netz nimmt zu.
Fazit: Kaum verfassungskonform – und schädlich für Jugendschutz und Branche
Die Pläne des Familienministeriums dürften kaum mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Wie in Frankreich droht ihnen das Schicksal der Verfassungswidrigkeit, sollten sie überhaupt beschlossen werden. Politische Inkompetenz – das Übergehen von Experten, die Ignoranz gegenüber ethischen und rechtlichen Grenzen sowie die technische Naivität – fügt dem Jugendschutz damit eher Schaden zu, als ihn zu fördern. Stattdessen zielen die Vorhaben darauf ab, die Erotikbranche und zahlreiche andere Online-Anbieter zu belasten und zu reglementieren.
Die Aussicht auf eine tatsächliche Umsetzung bleibt gering – zu groß sind die verfassungsrechtlichen, europäischen und technischen Hürden. Dennoch sollte die Erotikindustrie diese Entwicklungen genau im Auge behalten und ernst nehmen. Wir werden weiter aktuell darüber berichten.
Quellen:
- https://netzpolitik.org/2026/mehr-als-social-media-verbot-familienministerin-will-alterskontrollen-ausweiten/
(Hauptartikel zu den Plänen des Familienministeriums und zur Missachtung der eigenen Experten) - https://netzpolitik.org/2026/verfassungswidrig-was-der-stopp-des-franzoesischen-social-media-verbots-bedeutet/
(Analyse zum verfassungswidrigen Stopp des französischen Social-Media-Verbots und den Parallelen für Deutschland) - https://netzpolitik.org/2025/social-media-bann-in-australien-startet-ein-dunkler-tag-fuer-den-jugendschutz-im-netz/
(Kommentar und Analyse zum australischen Social-Media-Verbot und dessen Auswirkungen)

