Schweden Camshow Verbot

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Der 1. Juli 2025 wird zum schwarzen Tag für Erotikkonsumenten in Schweden. Ab dann gilt nicht etwa eine neue Jugendschutzvorschrift. Das Betrachten erotischer Cam Shows wird grundsätzlich als kriminelle Handlung eingestuft und komplett verboten. Betroffen sind aber nicht nur Camportale, deren Darsteller und Kunden. Auch etwa bei OnlyFans gibt es bekanntermaßen die Möglichkeit für die Creator, live zu gehen. Auch das wird vom neuen Gesetz erfasst und als kriminell eingestuft.

Videos bleiben erlaubt

Hardcore Videos bleiben weiterhin erlaubt. Spannend wird es bei den bei Only Fans und anderen Fanportalen oft gefragten sogenannten Custom Videos. Dabei produziert eine Darstellerin ein Video ganz nach den Vorgaben und Wünschen des Kunden. Ob auch dies vom Gesetz erfasst ist, ist unklar. Ebenso unklar ist die Abgrenzung, was genau als sexuelle Handlung vor der Cam einzustufen ist. Einfache Nacktheit oder Striptease bleiben möglicherweise erlaubt. Masturbation mit und ohne Toys entsprechend nicht. Die genaue Abgrenzung ist wie so oft in solchen Fällen unklar.

Im Vorfeld versuchten OnlyFans Vertreter mit dem schwedischen Justizministerium zu sprechen, um diese knallharte Regelung möglicherweise noch abzuwenden. Gelungen ist dies ganz offensichtlich nicht, das Gesetz ist beschlossen und tritt in Kraft.

Unumstritten ist die Einschränkung von Freiheiten in dieser drastischen Form selbstverständlich nicht. Creator haben bereits angekündigt, aus Schweden abzuwandern. Sie sind dadurch praktisch ihrer Lebensgrundlage entzogen. Doch selbst Kunden machen sich strafbar und sind ab 1. Juli von bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe bedroht. Ebenso sind rechtliche Schritte gegen die Portalbetreiber vorgesehen.

Amnesty International: Rechtslage in Schweden bedroht Sexarbeiterinnen

Prostitution ist in Schweden schon seit Jahren verboten. Als Folge wandert sie in die Illegalität ab, mit allen Folgen für die Sexarbeiterinnen. Dies kritisiert auch Amnesty International unter anderem mit dem Hinweis, dass die sexuellen Handlungen gegen Geld nun in Privaträume abgedrängt sind, was für die Sexarbeiterinnen entsprechend eine Gefährdung darstellt.

Die absurd anmutende Erweiterung des sogenannten“Nordischen Modells“ auf das online Geschäft erfasst eben jetzt auch jegliche sexuelle Handlung vor der Kamera. Dies beruht auf der Annahme, dass ein Webcam Model sich „mindestens genauso verletzlich fühlt, wie bei sexuellen Handlungen mit Körperkontakt“.

Ganz offensichtlich haben sich die Initiatoren des Gesetzes in keinster Weise mit der Situation der Creator und dem tatsächlichen Ablauf der Arbeit vor der Cam auseinandergesetzt. Anders hätten sie kaum zu dieser völlig weltfremden Einschätzung kommen können. Auch die Sex Workers Rights Alliance (EWSA) setzte sich gegen die Verabschiedung des Gesetzes ein, das rückschrittlich ist und Privatsphäre sowie Sicherheit der Models gefährdet. Bewirkt hat es nichts. Auch die Tatsache, dass viele Prostituierte aufgrund des Verbots in das sichere private Umfeld zu Hause vor der Kamera ohne jeglichen realen Kundenkontakt abgewandert sind, wurde offenbar ignoriert. Ob diese massive Einschränkung der Grundrechte jetzt Bestand hat oder juristisch angefochten wird, ist nicht bekannt. In jedem Fall ist sie erst einmal gültig.