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Ofcom, die britische Regulierungsbehörde für Kommunikation, veröffentlichte jetzt einen verpflichtenden Leitfaden, um Kinder vor „Pornographie und anderen schädlichen Inhalten zu schützen“. Demnach werden Webseitenbetreiber entsprechend verpflichtet, ab Juli 2025 „hochwirksame“ Altersverifikationssysteme (AVS) einzusetzen.
Unumstritten sind die neuen Vorschriften freilich nicht. Generell gilt: die stets behauptete „schädliche Wirkung“ von Pornographie – auf wen auch immer – wurde trotz aller Bemühungen noch nie wissenschaftlich nachgewiesen. Dennoch verwenden Jugendschützer weltweit diese Behauptung zur Begründung von Verschärfung von Vorschriften. Eine andere Behauptung, wonach „Pornographie die Jugendlichen verrohen würde“, ist längst widerlegt. Siehe dazu unsere Buchrezension der Sexualwissenschaftlerin Madita Oeming: https://caszin.com/buchrezension-porno-eine-unverschaemte-analyse-von-madita-oeming/
Wie so oft bewegen sich Jugendschützer somit einmal mehr haarscharf an der Grenze zur Zensur – mal auf dieser, mal auf jener Seite.
Ofcom definiert dazu: „Dienste, die Pornografie zulassen, müssen Verfahren zur Überprüfung des Alters der Nutzer einführen: Alle Dienste, die Pornografie zulassen, müssen bis spätestens Juli 2025 über hochwirksame Verfahren zur Alterskontrolle verfügen, um Kinder davor zu schützen, mit Pornografie in Berührung zu kommen. Das Gesetz sieht für die verschiedenen Arten von Anbietern unterschiedliche Fristen vor. Dienste, die ihre eigenen pornografischen Inhalte veröffentlichen (definiert als „Teil-5-Dienste“), einschließlich bestimmter generativer KI-Tools, müssen sofort mit der Einführung solider Alterskontrollen beginnen, in Übereinstimmung mit unseren veröffentlichten Leitlinien. Dienste, die nutzergenerierte pornografische Inhalte zulassen müssen bis Juli vollständige Alterskontrollen eingeführt haben.“
Was bedeutet hochwirksame Altersverifikation?
Eine konkrete Empfehlung – wie etwa bei der deutschen KJM – bezüglich zugelassener Anbieter von AVS gibt es aktuell seitens Ofcom nicht. Dennoch gibt die Richtlinie zumindest Hinweise dazu, wohin die Reise geht: „…dass alle von den Diensten angewandten Methoden der Altersüberprüfung technisch genau, robust, zuverlässig und fair sein müssen, um als hocheffektiv zu gelten… dazu gehören: Open Banking, Fotoidentitätsabgleich, Altersschätzung per Gesicht, Altersprüfung durch Mobilfunkbetreiber. …auch sollten die Dienste keine Inhalte bereitstellen oder zulassen, die die Nutzer dazu anleiten oder ermutigen, zu versuchen, eine Altersüberprüfung zu umgehen … legt die Erwartungen fest, dass Websites und Apps die Interessen aller Nutzer berücksichtigen, wenn sie eine Alterssicherung durchführen, d. h. sie bieten Kindern einen starken Schutz und achten gleichzeitig darauf, dass die Rechte der Privatsphäre respektiert werden und Erwachsene weiterhin Zugang zu legaler Pornografie haben.“
Die teils schwammigen Formulierungen kennt man bereits vielfach von anderen Jugendschutzeinrichtungen. Fest steht: Vor allem auf Anbieter in Großbritannien dürfte jetzt Arbeit zukommen – sofern sie nicht aufgrund von Vorschriften in anderen Ländern ohnehin längst AVS eingeführt haben. Dies dürfte weitestgehend immerhin auf den wohl größten in UK ansässigen Anbieter von Adult Content zutreffen: Fenix Ltd. von OnlyFans.
Weitere Infos:
https://www.ofcom.org.uk/online-safety/protecting-children/age-checks-to-protect-children-online
http://www.ofcom.org.uk/adultsonly