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Die EU Steuervorschrift DAC 7 schlägt sich gerade auf OnlyFans und anderen Portalen in den Bedingungen für die Creators nieder. Dabei ist sie eigentlich schon seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Seitdem sind Anbieter digitaler Plattformen verpflichtet, alle Auszahlungen an ihre registrierten Verkäufer, in diesem Fall zum Beispiel eben Camgirls oder Creator, an die zuständigen Steuerbehörden zu melden.
Die Absicht, hinter der so genannten „Steuertransparentvorschrift“ ist, auch das allerletzte Schlupfloch für eventuelle Steuerhinterzieher zu stopfen. So läuft jetzt mit dem 31. Januar 2024 die erste Frist ab, an denen die Betreiber von Online-Plattformen eben die Auszahlungen an ihre Verkäufer für das Kalenderjahr 2023 melden müssen. Deswegen werden jetzt häufig zusätzliche Informationen auf den Plattformen gefordert. Beispielsweise bei Only Fans ist die Angabe der so genannten Steuer Identifikationsnummer erforderlich. Ohne diese wird ab Januar 2024 keine Auszahlung mehr erfolgen. Dabei ist diese Nummer nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuer ID. Mit Umsatzsteuer hat die neue Vorschrift erst einmal nichts zu tun. Die Steueridentifikationsnummer bekommt jede/r, ob selbstständig oder nicht, vom Finanzamt zugewiesen. Und das bereits seit dem Jahr 2008. Meist ist sie praktisch auf jeder Korrespondenz mit dem Finanzamt ohnehin abgedruckt. Im Zweifelsfall kann man eine kurze Auskunft beim Finanzamt anfordern und sie sich zusenden lassen. Schlimmstenfalls kann man sie auch beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Dies dürfte aber nur in den allerwenigsten Fällen erforderlich sein. Denn auch Banken fragen bereits seit Jahren etwa bei der Eröffnung eines neuen Kontos nach genau dieser Nummer.
Sonderfall Tschechien
Wenn sich ein Creator aus der tschechischen Republik etwa bei Only Fans angemeldet hat, stolpert er oder sie aber jetzt erst mal über die Abfrage eben dieser so genannten SteuerIdentifikationsnummer. In Tschechien ist eine solche Nummer nämlich als Personennummer oder TIN bekannt. Sie befindet sich sogar auf der Rückseite eines jeden Personalausweises. Nur diese Nummer wird in diesem Feld akzeptiert, und nicht etwa die „IČO oder DIČ“ Steuernummern, über die nur Selbständige mit Gewerbeschein verfügen.
Europaweite Unterschiede
Wie üblich sind die genauen Vorgehensweisen in den unterschiedlichen europäischen Ländern konfus und unübersichtlich. Grundsätzlich gilt; die neuen Vorschriften sind für alle Plattformen Betreiber gültig, die in der EU tätig sind, nicht nur für in der EU ansässige Plattform Betreiber. Damit gilt DAC7 eben auch für das in Großbritannien ansässige OnlyFans. Dazu kommt: innerhalb der EU ist die Umsetzung der einzelnen Mitgliedstaaten keinesfalls einheitlich. So hat etwa Frankreich, gewissermaßen im vorauseilenden Gehorsam, die Regeln bereits vor dem Jahr 2023 umgesetzt. DAC7- ähnliche Vorschriften erließen unter anderem Österreich, Spanien und BENELUX, ebenfalls bereits vor 2023. Die restlichen EU-Länder, eben beispielsweise Deutschland und Tschechien, gesellen sich mit dem eingangs beschriebenen Terminplan nun eben dazu.
Wichtig: auf jeder Plattform sollte jetzt überprüft werden, ob alle geforderten Angaben lückenlos gemacht wurden. Ansonsten kann es ab Januar 2024 zu bösen Überraschungen in Form von ausbleibenden Auszahlungen kommen.
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